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Zur Sicherheit der Einlagen beim Girokonto

Direktbanken nach wie vor mit Vorurteilen belegt

Wer sein Geld auf ein Girokonto legt, der macht sich im allgemeinen - und dies durchaus zu recht - Überlegungen betreffend der Sicherheit der eigenen Anlage.

Der eigenen Hausbank um die Ecke vertrauen die allermeisten Menschen - schließlich ist man seit Urzeiten hier Kunde, kennt die halbe Belegschaft persönlich und das Institut zählt ohnehin zu den renommiertesten Unternehmen der Stadt. Handelt es sich jedoch nicht um die Hausbank, sondern um eine Interbank / Direktbank, legen viele Menschen wesentlich größeren Argwohn an den Tag. Zu Unrecht - vom Grundsatz her gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften und der Kunde profitiert  von der gleichen Sicherheit bezüglich seiner Einlagen. Basis für diese Sicherheit ist der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes der deutschen Banken.

comdirect - giro + 1 Euro

Einlagensicherungsfond - Funktion und Umfang

Bereits seit über 25 Jahren zeichnet der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken für eine vorbildliche Absicherung der Kundeneinlagen bei Kreditinstituten verantwortlich. Wie bereits eingangs erwähnt umfasst die Gültigkeit dieses Sicherungsfonds alle (!) deutsche Banken - neben klassischen Filialbanken also auch Internetbanken, Direktbanken etc. Kundeneinlagen sind bis zu einer Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts gesichert. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Haftungskapitals ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss.

Ein kleines Beispiel zum Verständnis: Beträgt das haftende Eigenkapital der Comdirect Bank beispielsweise 10.000.000 Euro (eine rein hypothetische Annahme), so sind die Einlagen des Kunden bis zu einer Höhe von 3.000.000 Euro abgesichert.

Wer die Internetseiten der diversen Banken aufmerksam überprüft findet in aller Regel im Rahmen der AGB die entsprechenden Bestimmungen zur Einlagensicherung. Diese umfasst im übrigen alle "Nichtbankeneinlagen" (also keine reinen Interbankengeschäfte). Hierzu zählen Guthaben von Privatanlegern, Unternehmen oder auch öffentlichen Institutionen. Geschützt sind normale Termin- und Sichtgelder, Spareinlagen sowie Sparbriefe (sofern auf Namen lautend). Ungesichert sind dagegen beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen, was den "normalen" Kunden aber kaum interessieren dürfte.

Eine Anmerkung am Rande: Vorsicht angebracht ist in jedem Falle dann wenn man sich mit dem Gedanken trägt sein Geld einer Bank im Ausland anzuvertrauen. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können hier erheblich von den deutschen Regelungen abweichen und man tut gut daran sich vor (!) einem derartigen Schritt genauestens über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkundigen. Dies gilt natürlich umso mehr wenn eine größere Summe auf einem ausländischen Girokonto angelegt werden soll.

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