Direktbanken nach wie vor mit Vorurteilen belegt
Wer sein Geld auf ein Girokonto legt, der macht sich im allgemeinen -
und dies durchaus zu recht - Überlegungen betreffend der Sicherheit der
eigenen Anlage.
Der eigenen Hausbank um die Ecke vertrauen die allermeisten Menschen -
schließlich ist man seit Urzeiten hier Kunde, kennt die halbe Belegschaft
persönlich und das Institut zählt ohnehin zu den renommiertesten Unternehmen
der Stadt. Handelt es sich jedoch nicht um die Hausbank, sondern um eine
Interbank / Direktbank, legen viele Menschen wesentlich größeren Argwohn
an den Tag. Zu Unrecht - vom Grundsatz her gelten die gleichen gesetzlichen
Vorschriften und der Kunde profitiert von der gleichen Sicherheit
bezüglich seiner Einlagen. Basis für diese Sicherheit ist der Einlagensicherungsfond des
Bundesverbandes der deutschen Banken.
Bereits seit über 25 Jahren zeichnet der Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbandes deutscher Banken für eine vorbildliche Absicherung der
Kundeneinlagen bei Kreditinstituten verantwortlich. Wie bereits eingangs
erwähnt umfasst die Gültigkeit dieses Sicherungsfonds alle (!) deutsche
Banken - neben klassischen Filialbanken also auch Internetbanken,
Direktbanken etc. Kundeneinlagen sind bis zu einer Höhe von 30% des
maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts
gesichert. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Haftungskapitals ist der letzte veröffentlichte Jahresabschluss.
Ein kleines Beispiel zum Verständnis: Beträgt das haftende Eigenkapital der
Comdirect Bank beispielsweise 10.000.000 Euro
(eine rein hypothetische Annahme), so sind die Einlagen des Kunden bis zu
einer Höhe von 3.000.000 Euro abgesichert.
Wer die Internetseiten der diversen Banken aufmerksam überprüft findet in
aller Regel im Rahmen der AGB die entsprechenden Bestimmungen zur
Einlagensicherung. Diese umfasst im übrigen alle "Nichtbankeneinlagen" (also
keine reinen Interbankengeschäfte). Hierzu zählen Guthaben von
Privatanlegern, Unternehmen oder auch öffentlichen Institutionen. Geschützt
sind normale Termin- und Sichtgelder, Spareinlagen sowie Sparbriefe (sofern
auf Namen lautend). Ungesichert sind dagegen beispielsweise
Inhaberschuldverschreibungen, was den "normalen" Kunden aber kaum
interessieren dürfte.
Eine Anmerkung am Rande: Vorsicht angebracht ist in jedem Falle dann wenn man
sich mit dem Gedanken trägt sein Geld einer Bank im Ausland anzuvertrauen.
Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können hier erheblich von den
deutschen Regelungen abweichen und man tut gut daran sich vor (!) einem
derartigen Schritt genauestens über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu
erkundigen. Dies gilt natürlich umso mehr wenn eine größere Summe auf einem
ausländischen Girokonto angelegt werden
soll.